Zulassung

! ACHTUNG !
Die 100 km/h Regelung gilt nur auf Autobahnen und autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen.

Technische Voraussetzungen für die 100 km/h Zulassung

Grundsätzlich gilt für Fahrten mit dem Anhänger eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80km/h. Wer allerdings mit dem Anhänger 100 km/h schnell fahren möchte, muss einige Punkte beachten:

  • Ihr Fahrzeug muss mit ABS ausgestattet sein,
  • Die zulässige Gesamtmasse Ihres Fahrzeugs darf maximal 3,5 t betragen,
  • Der Anhänger muss für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein,
  • Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und müssen wenigstens den Geschwindigkeitsindex L (=120 km/h) aufweisen,
  • Die Bereifung des Anhängers darf nicht älter als 6 Jahre sein.

Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die Zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab (X mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.

Technische Ausrüstung des Anhängers

  • ohne Bremse / mit Bremse ohne hydraulische Stoßdämpfer – X = 0,3
  • mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
  • Wohnwagen – X = 0,8 bzw. 1,0*
  • Andere Anhänger – X = 1,1 bzw. 1,2*

Alle gebremsten Anhänger, die nicht Wohnwagen sind, müssen darüber hinaus noch die folgenden Bedingungen erfüllen:

Maximale zulässige Gesamtmasse des Anhängers

  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Anhängerlast des Zugfahrzeugs nicht überschreiten,
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs nicht überschreiten.

Die mit * (Sternchen) versehenen Werte dürfen verwendet werden, wenn

  • der Anhänger mit einer geeigneten Kuppelung mit Stabilisierungseinrichtung ( z. B. Antischlingerkupplung ) oder
  • der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
  • das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (in der Zulassungsbescheinigung auffindbar) ausgerüstet ist.

Quelle: https://www.tuev-nord.de

Sie benötigen folgende Unterlagen, wenn Sie Ihren PKW-Anhänger zulassen möchten:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (KFZ Brief)
  • gültiges Ausweisdokument (z.B. Personalausweis, Reisepass)
  • Ausgefülltes SEPA-Mandat für die KFZ-Steuer
  • Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug (nur für Gewerbetreibende)

Beauftragen Sie eine dritte Person, um in Ihrem Namen ein Fahrzeug zuzulassen, so benötigen zusätzlich eine unterschriebene Vollmacht für die Zulassung.